Präventionskurse - 
Für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden

Gesundheitsförderung durch Prävention

 

Unsere zertifizierten Präventionskurse nach § 20 SGB V helfen Ihnen, Stress abzubauen, Entspannung zu fördern und Ihre mentale sowie körperliche Gesundheit zu stärken. Nutzen Sie die Möglichkeit, aktiv etwas für Ihr Wohlbefinden zu tun –  die Kosten  sind von den Krankenkassen bezuschusst*.

 

 

 

Warum Entspannung lernen wichtig ist

Dauerhafter Stress wirkt sich nicht nur auf unser Wohlbefinden, sondern auch auf unsere körperliche und psychische Gesundheit aus. Wer nicht rechtzeitig lernt, mit Anspannung umzugehen, läuft Gefahr, in Erschöpfung, Schlafstörungen oder langfristige Erkrankungen zu rutschen. Deshalb ist es entscheidend, Entspannung nicht dem Zufall zu überlassen – sondern sie bewusst zu lernen und nachhaltig in den Alltag zu integrieren.

 

In der Gesundheitsprävention unterscheidet man drei Ebenen:
 

  • Primärprävention zielt darauf ab, Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen.
  • Sekundärprävention setzt frühzeitig an, um beginnende Beschwerden zu erkennen und gegenzusteuern.
  • Tertiärprävention unterstützt dabei, mit bestehenden Erkrankungen besser umzugehen und Rückfällen vorzubeugen.

 

Unsere Präventionskurse – wie Progressive Muskelentspannung (PMR), Autogenes Training und Stressmanagement – orientieren sich an der primären Prävention.


Sie helfen dabei, die eigene Stresskompetenz zu stärken, innere Ruhe zu fördern und langfristig die psychische Gesundheit zu stabilisieren – bevor Beschwerden entstehen.

 

Unser Angebot

Unsere Präventionskurse verbinden Körper, Geist und Alltag – für nachhaltige Gelassenheit.
 


Ob für Einzelpersonen oder als gesundheitsfördernde Maßnahme im Unternehmen

 


GesundSein beginnt mit dem ersten bewussten Schritt.

Für mehr Information sprechen Sie uns einfach an

* Die Präventionskurse sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) nach §20 SGB V zertifiziert. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung gemäß den ZPP-Richtlinien. Diese Bescheinigung kann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, um eine anteilige Kostenerstattung zu erhalten – je nach individueller Regelung der jeweiligen Kasse.

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